AGBs


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Beratung, Therapie, Coaching zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der Beratung und der angegeben Verfahren wendet.

 

Es ist  erlaubt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beratungsseite aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

 

 

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Die Dienste gegenüber dem/der Klienten/in werden in der Form erbracht, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet werden. Es werden die Fähigkeiten angewendet, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.

 

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das zu erklären. Es werden keine Krankschreibungen vorgenommen und es werden keine Medikamente verordnet. 

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Es besteht die Berechtigung, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Inhalte verneint.

 

 

§ 4 Honorierung 

Es besteht für diese Dienste ein Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell  vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die im Menü Termine/Honorar aufgeführt ist. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind nach jedem Treffen  bar zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies entsprechend mitzuteilen.

Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern besteht. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

 

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.

 

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Termine, die von der Praxis abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt.

 Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche. 

 

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Die Gespräche und Behandlungen werden vertraulich behandelt und es werden bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in erteilt. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

 

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet wird – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe oder die Berufsausübung stattfinden. 

Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen.

 

Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, wird entsprechend eine Ausarbeitung erstellt und diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand erstellt.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.